Kesselferien.de

1. Geltungsbereich

Für die Teilnahme bei den Kesselferien 2024 gelten ausschließlich die gegenständlichen AGB. Von den AGB insgesamt oder teilweise abweichende Vereinbarungen sind ausgeschlossen.

 

2. Vertragspartner

(1) Der Vertrag über die Anmeldung zur Kesselferien kommt mit der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH (im Folgenden stjg) zustande.
(2) Anschrift: Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart, Sitz der Gesellschaft: Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB 725890, Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Clemens Kullmann

 

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem*der Kunden*in und dem*der Veranstalter*in kommt durch die Anmeldung der Eltern bzw. des Sorgeberechtigten des Kindes zustande, allerdings nur solange Plätze verfügbar sind.

Mit der Anmeldung des Kindes erkennt jede*r Besucher*in diese AGB sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen und Vorschriften an.

 

4. Zahlung

Die Bezahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt per Lastschrift. Hierbei ermächtigt der*die Kunde*in mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Stjg, Zahlungen von seinem
angegebenen Konto in Deutschland mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Der* Kunde*in wird daraufhin gewiesen, dass er*sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem*ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der*die Kunde*in nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der*die Kunde*in verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Bankdaten (insbesondere Kontoinhaber*in, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) und Business Identifier Code (BIC, Geschäftskennzeichen)) mitzuteilen. Der*die Kunde*in erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH über Einziehungstag und –betrag. Der*die Kunde*in erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens 7 Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege an die angegebene E-Mail-Adresse. Der*die Kunde*in hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA- Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt von dem*der  Zahler*in zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm*ihr zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch – scheitern, ist er*sie verpflichtet, für ausreichende Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen. Anfallende Fremdgebühren der Bank aufgrund der gescheiterten Lastschrift gehen zu Lasten des*der Kunden*in. Sofern der*die Kunde*in nicht der*die Kontoinhaber*in ist, ist er*sie verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den*die Kontoinhaber*in weiterzuleiten. Der*die Kunde*in erklärt, dass er*sie mit der Weitergabe, Verarbeitung und Speicherung seiner*ihrer Daten einverstanden ist. Der Einzug der Forderung erfolgt in der Regel ca. 7 Tage nach Versand der Vorabankündigung.

 

5. Benutzungsbedingungen

An den Kesselferien 2024 können Kinder und Jugendliche entsprechend der Angebotsausschreibung teilnehmen. Ausnahmefälle können durch den*die Veranstalter*in genehmigt werden. Die Einrichtungen der Veranstaltungsorte sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haften die Besucher*innen für den Schaden. Die Besucher*innen haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Die Einrichtungsleitung bzw. das Personal der Kesselferien übt gegenüber allen Besucher*innen das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Vorschriften und Hinweise, insbesondere auch bei Aktionen im Freien sind in jedem Fall zu beachten.

Besucher*innen, die gegen diese Bestimmungen oder die erlassenen Anordnungen verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Ferienprogramm Kesselferien 2024 ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird der Teilnehmendenbeitrag nicht zurückerstattet. Während der gesamten Veranstaltung gilt allgemeines Rauchverbot.

 

6. Rücktritt (Stornierung) durch Kunden*innen

Der*die Kunde*in kann jederzeit vor Beginn der Kesselferien 2024 von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem*der Veranstalter*in. Wenn der*die Kunde*in von dem Vertrag zurücktritt, werden folgende pauschalierten Ansprüche für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen geltend gemacht. Bis acht Wochen (40 Werktage) vor Beginn der Veranstaltung werden 5%, bis 4 Wochen (20 Werktage) vor Beginn der Veranstaltung werden 40%, bis 2 Wochen (10 Werktage) werden 60% des Teilnehmendenbeitrages einbehalten. Danach und bei Nichtantritt wird der gesamte Teilnehmendenbeitrag fällig.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den*die Veranstalter*in

Der*die Veranstalter*in kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Leistung den Vertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der*die Kunde*in als Leistungsnehmer*in die Kesselferien ungeachtet der Abmahnung des*der Veranstalters*in nachhaltig stört oder wenn der*die Kunde*in sich in solchem Maß vertragswidrig verhält. Kündigt der*die Veranstalter*in, so behält er*sie den Anspruch auf den Teilnehmerbetrag. Der*die Kunde*in hat keinen Anspruch auf die Durchführung der Kesselferienangebote.

Bei einer zu geringen Teilnehmendenanzahl behält sich der*die Veranstalter*in vor, einzelne Angebote, die im Rahmen der Kesselferien 2024 stattfinden, 1 Woche vorher abzusagen, wenn die Durchführung des Angebots nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für ihn*sie deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für dieses Angebot so gering ist. Werden die Angebote der Kesselferien abgesagt, so hat der*die Kunde*in die Möglichkeit, den Teilnehmendenbeitrag unverzüglich zurückerstatten zu lassen. Ferner ist der*die Veranstalter*in berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn Buchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des*der Kunden*in oder des Zwecks, getätigt werden. Bei berechtigtem Rücktritt des*der Veranstalters*in entsteht kein Anspruch des*der Kunden*in auf Schadensersatz.

 

8. Öffnungszeiten und Zutritt

Die Betreuung der Kesselferien-Angebote findet von Montag-Freitag statt. Die Uhrzeiten sind in den einzelnen Programmausschreibungen aufgeführt.

Der Zutritt ist nicht gestattet, wenn:

  1. a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen;
  2. b) Personen, die Tiere mit sich führen;
  3. c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder an offenen Wunden

oder an Hautausschlägen leiden;

  1. d) Personen, die aufgrund von Krankheiten, Verletzungen, Arzneimittelbedarf (je nach Art der Krankheit), Beeinträchtigungen oder sonstigen Umständen für den Besuch der Kesselferien 2024 nicht die erforderlichen Voraussetzungen erbringen, nicht ausreichend beaufsichtigt werden können oder für Dritte eine Belästigung oder Gefährdung darstellen können.

Der*die Veranstalter*in behält sich das Recht vor, Besucher*innen, die aufgrund ihres Verhaltens, Krankheiten, Verletzungen oder sonstigen Zustands nicht ausreichend beaufsichtigt werden können oder die eine Gefährdung für Dritte darstellen könnten, vom Kesselferienprogramm 2024 auszuschließen oder von der Einrichtung zu verweisen.

 

9. Aufsichtspflichten

Während der Angebotszeiten werden die Kinder und Jugendlichen von qualifiziertem Personal betreut. Der*die Besucher*innen der Kesselferienprogramme sind in jedem Fall verpflichtet, dem Personal vor dem Einlass alle Krankheiten, Verletzungen, Arzneimittelbedarf, Beeinträchtigungen sowie sonstige Umstände aller Art bekannt zu geben, die zu einer erhöhten oder besonderen Aufsichtspflicht bzw. Gefährdung führen könnten oder sonst berücksichtigt werden müssen.

 

10. Haftungsausschluss

Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen, Wertgegenstände sowie Bargeld wird nicht gehaftet, es sei denn, der*die Veranstalter*in oder ihre Erfüllungsgehilfen selbst haben dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Den*der Veranstalter*in treffen keine besonderen Pflichten als Betreiber*in hinsichtlich der eingebrachten Sachen. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet der*die Veranstalter*in nicht. Der*die Veranstalter*in oder ihre Erfüllungshilfen haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

11. Persönlichkeitsrechte

Der*die Besucher*in und die*der Sorgeberechtigte erklären sich durch eine Fotoeinverständniserklärung damit einverstanden, dass von dem*der Teilnehmer*in auf dem Veranstaltungsgelände Bild-/Tonaufnahmen in Zusammenhang mit den Kesselferien 2024 hergestellt werden und räumen dem*der Veranstalter*in alle erforderlichen Rechte ein, diese umfassend und unbeschränkt in den aufgeführten Medien auswerten und auf Dritte übertragen zu können. Des Weiteren räumt der*die Kunde*in dem*der  Veranstalter*in das Recht ein, der*die Teilnehmer*in mit dem Vornamen zu nennen.

 

12. Datenschutz

Der*die Veranstalter*in ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner*ihrer Kunden*in zu speichern, zu verarbeiten und sonst zu nutzen, soweit dies zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der*die Kunde*in kann dieser Verwendung seiner*ihrer Daten jederzeit widersprechen. Der*die Veranstalter*in wird dem*der Kunden*in auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn*sie betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH hat mit dem Jugendamt Stuttgart eine Vereinbarung getroffen, nach der sie sich verpflichtet, den Schutz von Sozialdaten gemäß den Bestimmungen des § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X sowie §§ 61 bis 68 SGB VIII zu gewährleisten.

 

13. Änderung der Datenschutzbestimmungen

Sollten es die rechtlichen oder technischen Entwicklungen erfordern, behalten wir uns das Recht vor, die Datenschutzmaßnahmen anzupassen, weshalb Sie bitte immer unsere aktuelle Version beachten.

 

14. Gerichtsstand

Im Streitfalle ist der Gerichtstand Stuttgart. Soweit keine anderen Regelungen getroffen wurden, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.

 

15. Schlussbestimmungen

Der*die Veranstalter*in behält sich vor, Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Stand:06.03.2024

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